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Hier kommt die Sonne – und die GEZ

Wer regelmĂ€ĂŸig ein Sonnenstudio besucht, lĂ€sst sich die Liegezeit gerne mit Musik verkĂŒrzen. Moderne SonnenbĂ€nke, die den Körper rundum mit kĂŒnstlichen UV-Strahlen brĂ€unen, sind hĂ€ufig mit Lautsprechern und einem Panel ausgestattet, ĂŒber das sich die LautstĂ€rke individuell regeln lĂ€sst. Viele Solarien-Betreiber schalten Musik von Radiosendern ĂŒber ein zentrales EmpfangsgerĂ€t auf die einzelnen BĂ€nke und lassen den Kunden in der Kabine dann entscheiden, ob und wie laut er das Musikangebot in Anspruch nehmen will. Ein EmpfangsgerĂ€t – einmal RundfunkgebĂŒhrenpflicht, könnte man meinen. Doch nicht mit den Öffentlich-Rechtlichen.

Ein Sonnenstudio-Betreiber in Rheinland-Pfalz wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz jetzt angewiesen, fĂŒr jede seiner sieben nach oben offenen Einzelkabinen mit je einer Sonnenbank gesondert RundfunkgebĂŒhren zu zahlen. Und das, obwohl es in dem Studio nur ein einziges Radio gibt. BegrĂŒndung: Die in den Kabinen installierten Lautsprecher seien als „gesonderte Hörstellen“ zu bewerten, da der Kunde die LautstĂ€rke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen könne. Dazu heißt es bei der GEZ: „Es besteht GebĂŒhrenpflicht fĂŒr die Rundfunkempfangsanlage und zusĂ€tzlich fĂŒr die an Radios und FernsehgerĂ€te angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.“

„SelbststĂ€ndige Bedeutung“, so die GEZ, „haben Lautsprecher, die in verschiedenen RĂ€umen installiert sind – zum Beispiel im Falle von mehreren KantinenrĂ€umen –, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen RĂ€ume beschrĂ€nkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbstĂ€ndige Bedeutung haben, wenn zum Beispiel nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen FĂ€llen ist jeder Lautsprecher einzeln gebĂŒhrenpflichtig.“ Da der Sonnenstudio-Betreiber nun aber nicht mehrere RĂ€ume mit Musik beschallen und schon gar nicht eine laute Beschallung des gesamten Raumes erreichen wollte, klagte er gegen den SĂŒdwestrundfunk, der ĂŒber die GEZ RundfunkgebĂŒhren fĂŒr jeden der Kabinenlautsprecher einforderte.

Und der Unternehmer bekam zunĂ€chst Recht: Die beim zustĂ€ndigen Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Der SĂŒdwestrundfunk wollte sich damit jedoch nicht abfinden und zog vor das rheinland-pfĂ€lzische Oberverwaltungsgericht. Dieses bestĂ€tigte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az: 7 A 10471/07.OVG) wiederum die Forderungen des SĂŒdwestrundfunks als rechtmĂ€ĂŸig: FĂŒr jeden Kabinenlautsprecher, der dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermögliche, mĂŒsse eine RundfunkgebĂŒhr gezahlt werden. Ob die GEZ mit dem Urteil ihre neue Botschaft von Werten wie „Fairness, Gerechtigkeit und SolidaritĂ€t“ (PDF-Datei) bestĂ€tigt sieht, konnte heise online am Freitagnachmittag nicht mehr in Erfahrung bringen. (pmz/c’t)

Quelle: heise.de

Nein, oder ? Beamtendeutsch ĂŒbertriebene Paragraphenreiterei sowie Regulierungswut par excellence.