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Hier kommt die Sonne – und die GEZ

Wer regelmäßig ein Sonnenstudio besucht, lässt sich die Liegezeit gerne mit Musik verkürzen. Moderne Sonnenbänke, die den Körper rundum mit künstlichen UV-Strahlen bräunen, sind häufig mit Lautsprechern und einem Panel ausgestattet, über das sich die Lautstärke individuell regeln lässt. Viele Solarien-Betreiber schalten Musik von Radiosendern über ein zentrales Empfangsgerät auf die einzelnen Bänke und lassen den Kunden in der Kabine dann entscheiden, ob und wie laut er das Musikangebot in Anspruch nehmen will. Ein Empfangsgerät – einmal Rundfunkgebührenpflicht, könnte man meinen. Doch nicht mit den Öffentlich-Rechtlichen.

Ein Sonnenstudio-Betreiber in Rheinland-Pfalz wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz jetzt angewiesen, für jede seiner sieben nach oben offenen Einzelkabinen mit je einer Sonnenbank gesondert Rundfunkgebühren zu zahlen. Und das, obwohl es in dem Studio nur ein einziges Radio gibt. Begründung: Die in den Kabinen installierten Lautsprecher seien als „gesonderte Hörstellen“ zu bewerten, da der Kunde die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen könne. Dazu heißt es bei der GEZ: „Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden.“

„Selbstständige Bedeutung“, so die GEZ, „haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind – zum Beispiel im Falle von mehreren Kantinenräumen –, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbständige Bedeutung haben, wenn zum Beispiel nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.“ Da der Sonnenstudio-Betreiber nun aber nicht mehrere Räume mit Musik beschallen und schon gar nicht eine laute Beschallung des gesamten Raumes erreichen wollte, klagte er gegen den Südwestrundfunk, der über die GEZ Rundfunkgebühren für jeden der Kabinenlautsprecher einforderte.

Und der Unternehmer bekam zunächst Recht: Die beim zuständigen Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Der Südwestrundfunk wollte sich damit jedoch nicht abfinden und zog vor das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht. Dieses bestätigte in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az: 7 A 10471/07.OVG) wiederum die Forderungen des Südwestrundfunks als rechtmäßig: Für jeden Kabinenlautsprecher, der dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermögliche, müsse eine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Ob die GEZ mit dem Urteil ihre neue Botschaft von Werten wie „Fairness, Gerechtigkeit und Solidarität“ (PDF-Datei) bestätigt sieht, konnte heise online am Freitagnachmittag nicht mehr in Erfahrung bringen. (pmz/c’t)

Quelle: heise.de

Nein, oder ? Beamtendeutsch übertriebene Paragraphenreiterei sowie Regulierungswut par excellence.