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BGH prüft Vorkehrungen gegen Namensklau bei eBay

Mit seiner Unterlassungsklage will der Ingenieur das Auktionshaus dazu verpflichten lassen, bei Hinweisen auf einen Missbrauch frühzeitig einzuschreiten und weitere Versteigerungsangebote unter seinem Namen wirksam zu verhindern
Der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm ließ durchblicken, dass ein generelles „Postident“-Verfahren mit dem von vornherein die Identität jedes eBay-Nutzers zuverlässig festgestellt werden könnte dem Auktionshaus wohl nicht zumutbar wäre. Denn das eBay-Geschäftsmodell beruhe auf der Möglichkeit, sich ohne hohe Hürden anzumelden.
(Quelle heise.de)

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Ich weiß schon, wieso ich eb*y äußerst skeptisch gegenüberstehe.