Meinungsbildung
So entstehen öffentliche Meinungen….
Medienmacht SPD
Dürfen sich politische Parteien an Medienunternehmen beteiligen? Diese Frage entscheidet am 12. März das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz. Es verbietet politischen Parteien jede Art der Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen. Nun wird erwartet, dass die Karlsruher Richter diese Regelung für verfassungswidrig erklären werden. Dies auch zu Recht, denn ein absolutes Verbot von Medienbeteiligungen politischer Parteien lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren.
Faktisch betroffen von dem Verbot in Hessen ist alleine die SPD, da nur sie im nennenswerten Umfang im Medienbereich unternehmerisch tätig ist. Über ihre Beteiligungsgesellschaft ddvg ist die SPD an mehreren deutschen Zeitungsverlagen beteiligt, so zum Beispiel am Verlag der Frankfurter Rundschau, der Sächsischen Zeitung aus Dresden, dem Zeitungsverlag der Neuen Westfälischen aus Bielefeld und der Verlagsgesellschaft Madsack (Hannoversche Allgemeine, Neue Presse) aus Hannover.
Quelle: Zeit.de