Meinungsbildung
So entstehen öffentliche Meinungen….
Medienmacht SPD
DĂŒrfen sich politische Parteien an Medienunternehmen beteiligen? Diese Frage entscheidet am 12. MĂ€rz das Bundesverfassungsgericht anlĂ€sslich einer Klage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz. Es verbietet politischen Parteien jede Art der Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen. Nun wird erwartet, dass die Karlsruher Richter diese Regelung fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€ren werden. Dies auch zu Recht, denn ein absolutes Verbot von Medienbeteiligungen politischer Parteien lĂ€sst sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren.
Faktisch betroffen von dem Verbot in Hessen ist alleine die SPD, da nur sie im nennenswerten Umfang im Medienbereich unternehmerisch tĂ€tig ist. Ăber ihre Beteiligungsgesellschaft ddvg ist die SPD an mehreren deutschen Zeitungsverlagen beteiligt, so zum Beispiel am Verlag der Frankfurter Rundschau, der SĂ€chsischen Zeitung aus Dresden, dem Zeitungsverlag der Neuen WestfĂ€lischen aus Bielefeld und der Verlagsgesellschaft Madsack (Hannoversche Allgemeine, Neue Presse) aus Hannover.
Quelle: Zeit.de