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Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand

Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand

Die Berli.ner Rechtsanwaltkanzlei pxyz hat einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt, weil er auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hat. Der Betreiber hat lediglich die „Teilen“-Funktion genutzt und den Haken bei „kein Miniaturbild“ nicht gesetzt. Deshalb hat die Plattform wie üblich ein Bild der geteilten Seite als Miniaturvorschau auf der Pinnwand gezeigt.

Quelle: heise.de

Manoman. ich bin wirklich für das Urheberrecht und halte nix von illegalen Downloads von Musik etc. Aber der Fall hier ist doch wirklich überzogen, da geht es doch nur um reine Abzocke der sog. „Abmahnanwälte“. Der Anwalt des Beklagten räumt ein: man werde „kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu bejahen“
Rechtlich ist die Abmahnung also wohl haltbar. Aber moralisch? Solange das fremde Bild nicht eindeutig selbst genutzt wird, also zB. in eigenen Artikeln eingebunden ist o.ä., sehe ich da mal gar keinen Grund für einen Verstoß. Im Gegenteil, es wird doch auf den ursprünglichen Artikel, zu dem das Bild wohl gehört, verwiesen, also auch noch Werbung gemacht.
Aber gut, ich bin natürlich keine Fachfrau.

Das kann theoretisch jedem passieren, also Augen auf.
Ich wußte bisher noch nicht mal, daß man etwas „ohne Vorschaubild“ teilen kann….

Siehe auch dieser Artikel: Facebook-Pinnwand: Abmahnung für fremdes Foto auf heise.de