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Neuregelung des Jugendmedienschutzes

Da steht uns noch was bevor ! Wieder so eine völlig irsinnige Übertragung von Regulierungen aus dem Non-Web-Bereich ins Intranet.

Die Neuregelung des Jugendmedienschutzes sieht vor, dass ab Januar 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefĂ€hrdende Inhalte hin ĂŒberprĂŒfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts betrifft dann jeden Anbieter im Web. FĂŒr die allermeisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen GrĂŒnden weder die Verwendung einer technischen AltersprĂŒfung noch eine „SendezeitbeschrĂ€nkung“ in Frage kommen. Ihnen bleibt ab Januar 2011 aller Voraussicht nach nur die Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.
Egal, ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschĂ€ftigen mĂŒssen.
Quelle: heise.de

Ich warte erst mal ab, was da noch so kommt, und wie andere Blogger/innen das handhaben.

EDIT 17.12.2010
Die Novellierung wurde abgelehnt. Ich bin nicht bös drum.
Siehe hier auf heise.de.