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Diskriminiert mich, bitte!

Ich habs kommen gesehen. Sowas mußte dieses (in meinen Augen eher fragwĂŒrdige Gesetz) ja nachsich ziehen:

„Martin P. hatte sich vergeblich auf eine Stellenanzeige beworben, in der eine »SekretĂ€rin« gesucht worden war. FĂŒr ihn war der Fall damit klar: Geschlechtsdiskriminierung! Ein Verstoß gegen Paragraf 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Mit der nicht geschlechtsneutralen Ausschreibung habe der Arbeitgeber gegen Paragraf 11 AGG verstoßen. Der solcherart GedemĂŒtigte fĂŒhlte sich nunmehr gezwungen, die VerstĂ¶ĂŸe der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung anzuzeigen und eine EntschĂ€digung in Höhe von drei BruttomonatsgehĂ€ltern einzufordern. Lediglich »der guten Ordnung halber« biete er an, »die unerfreuliche Angelegenheit« im Vergleichswege gegen Zahlung von anderthalb MonatsgehĂ€ltern zu vergessen. Hochachtungsvoll.“

Artikel in der ZEIT.

NatĂŒrlich stimmt auch:
„Wer sich von vornherein nur mit dem Ziel bewirbt, eine EntschĂ€digung zu kassieren, aber die Stelle eigentlich gar nicht will, begeht Rechtsmissbrauch, verliert alle AnsprĂŒche, »und er erfĂŒllt eigentlich den Straftatbestand des Betruges«, sagt Martin Diller. TatsĂ€chlich vor Gericht stand deswegen allerdings noch niemand.“

Aber: es obliegt dem Arbeitgeber, nachzuweisen, daß der Bewerber/die Bewerberin nur auf Grund der Qualifikation abgelehnt worden ist.

Insgesamt wird die anscheinend sehr schwammige Gesetzesformulierung noch genĂŒgend BetĂ€tigungsfeld fĂŒr AnwĂ€lte bieten.

Noch ein nettes Zitat aus dem Artikel:
„Der Bonner Juraprofessor Gregor ThĂŒsing nennt es »Gesetzgebung auf Ikea-Niveau«. Und dann hat wohl jemand auch noch den InbusschlĂŒssel verschlampt.“

Die Allianz bietet inzwischen eine Versicherung gegen Diskriminierungsklagen an.