Verwaltungskram
Wir werden älter, und wir erleben an unseren Eltern und denen unserer Freunde, dass Lebenszeit endlich ist. Zudem üben wir ein nunmal doch nicht ganz ungefährliches Hobbie aus: Motorrad fahren.
Daher stand schon seit längerem auf unserer To Do Liste, uns um Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamente zu kümmern.
Da es bei uns nicht ganz so einfach ist: Heirat, Kinder, Tod => Erbe = Kinder, sondern mehr so: Heirat, Tod => Erbe = ??, nehmen wir dafür notarielle Hilfe in Anspruch.
Testamente
Wir haben schon immer und auch weiterhin getrennte Konten, Vermögensanlagen etc. pp, sind also bis auf gemeinsame Anschaffungen und natürlich die Wohnung (s. dazu auch unten) in finanzieller Hinsicht jeweils autark. So soll nach meinem Tode mein Vermögen an meinen Bruder bzw. dessen Nachkommen gehen, und analog für R soll sein Vermögen an seinen Bruder bzw. dessen Kinder vererbt werden.
Das ist gar nicht so simpel, wie es sich anhört. Denn es ist nunmal davon auszugehen, dass eine:r von uns früher stirbt. Natürlich soll der/ die länger lebende Ehepartner:in erst mal Alleinerbe sein und das vorhandene Vermögen auch ruhig nutzen. Gutes Leben vor Erbschaft 🙂 Aber nach deren/ dessen Tod soll dann die Aufteilung auf unsere Geschwister erfolgen.
Und das will wasserfest niedergeschrieben sein. Streit unter unseren Erben wollen wir auf jeden Fall vermeiden.
Vollmacht und Patientenverfügung
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Vollmachten und Patientenverfügungen. Auch wenn man verheiratet ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man für den Ehegatten:in alles regeln darf, oh nein! Also müssen umfangreiche Generalvollmachten her, die wir uns gegenseitig ausstellen. So ist im Fall der Fälle, das einem von uns etwas passiert, die/ der andere handlungsfähig: Auskunft der Ärzte erhalten, Treffen medizinischer Entscheidungen über die Behandlung, Zugriff auf Konten, bis hin zum Einsatz als gerichtlich bestellte:r Betreuuer:in.
Womit ich noch etwas hadere ist der Fall, sollte der Partner nicht mehr da sein, und man selbst wird entscheidungsunfähig. Mangels Kindern ist es nicht so einfach, hierfür eine Regelung zu schaffen. Mein Bruder wohnt im Süden von Deutschland, ist also nicht wirklich direkt verfügbar. Meine Eltern machen altersbedingt kaum Sinn. Zur Familie von R habe ich nicht so einen nahen Bezug, als dass sie in Frage kämen.
Wenn ich allerdings daran denke, wie es bei meinen beiden alleinstehende Tanten war (Schwestern meines Vaters) – da hat sich ganz selbstverständlich mein Vater gekümmert als es um Umzug ins Heim, Finanzielles und Verwaltungssachen etc. ging. Allerdings ist mein Vater auch einiges jünger als meine Tanten. Meinen Bruder und mich trennen nur 3,5 Jahre….
Wohnungshälfte
Last but not least kann nun auch die Überschreibung der Hälfte unserer Eigentumswohnung an meinen Mann erfolgen, denn zum Zeitpunkt des Kaufes war ausschließlich ich die Käuferin = Eigentümerin. Seit dem hat sich Schatz durch kontinuierliche Zahlungen sozusagen „eingekauft“ und wird nun also offiziell Miteigentümer und demzufolge ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Fazit
Ihr seht, da ist echt viel zu bedenken und zu berücksichtigen.
Unser Notar kennt sich mit dem ganzen Thema sehr gut aus, da er selbst einschlägige Erfahrungen sammelte mit seinem behinderten Bruder. Wir fühlen uns von ihm sehr gut beraten, menschlich und fachlich.
So sind wir also nach ersten Gesprächen mit dem Notar mit der Sichtung der erstellten Dokumente beschäftigt und der Klärung offener Fragen, auch wie wir selbst mit den o.g. Punkten umgehen wollen. Man kommt an Fragestellungen vorbei, über die man tiefer und gründlich nachdenken sollte.