R und A,

Verwaltungskram

Wir werden Ă€lter, und wir erleben an unseren Eltern und denen unserer Freunde, dass Lebenszeit endlich ist. Zudem ĂŒben wir ein nunmal doch nicht ganz ungefĂ€hrliches Hobbie aus: Motorrad fahren.

Daher stand schon seit lĂ€ngerem auf unserer To Do Liste, uns um Vollmachten, PatientenverfĂŒgungen und Testamente zu kĂŒmmern.

Da es bei uns nicht ganz so einfach ist: Heirat, Kinder, Tod => Erbe = Kinder, sondern mehr so: Heirat, Tod => Erbe = ??, nehmen wir dafĂŒr notarielle Hilfe in Anspruch.

Testamente

Wir haben schon immer und auch weiterhin getrennte Konten, Vermögensanlagen etc. pp, sind also bis auf gemeinsame Anschaffungen und natĂŒrlich die Wohnung (s. dazu auch unten) in finanzieller Hinsicht jeweils autark. So soll nach meinem Tode mein Vermögen an meinen Bruder bzw. dessen Nachkommen gehen, und analog fĂŒr R soll sein Vermögen an seinen Bruder bzw. dessen Kinder vererbt werden.

Das ist gar nicht so simpel, wie es sich anhört. Denn es ist nunmal davon auszugehen, dass eine:r von uns frĂŒher stirbt. NatĂŒrlich soll der/ die lĂ€nger lebende Ehepartner:in erst mal Alleinerbe sein und das vorhandene Vermögen auch ruhig nutzen. Gutes Leben vor Erbschaft 🙂 Aber nach deren/ dessen Tod soll dann die Aufteilung auf unsere Geschwister erfolgen.

Und das will wasserfest niedergeschrieben sein. Streit unter unseren Erben wollen wir auf jeden Fall vermeiden.

Vollmacht und PatientenverfĂŒgung

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Vollmachten und PatientenverfĂŒgungen. Auch wenn man verheiratet ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man fĂŒr den Ehegatten:in alles regeln darf, oh nein! Also mĂŒssen umfangreiche Generalvollmachten her, die wir uns gegenseitig ausstellen. So ist im Fall der FĂ€lle, das einem von uns etwas passiert, die/ der andere handlungsfĂ€hig: Auskunft der Ärzte erhalten, Treffen medizinischer Entscheidungen ĂŒber die Behandlung, Zugriff auf Konten, bis hin zum Einsatz als gerichtlich bestellte:r Betreuuer:in.

Womit ich noch etwas hadere ist der Fall, sollte der Partner nicht mehr da sein, und man selbst wird entscheidungsunfĂ€hig. Mangels Kindern ist es nicht so einfach, hierfĂŒr eine Regelung zu schaffen. Mein Bruder wohnt im SĂŒden von Deutschland, ist also nicht wirklich direkt verfĂŒgbar. Meine Eltern machen altersbedingt kaum Sinn. Zur Familie von R habe ich nicht so einen nahen Bezug, als dass sie in Frage kĂ€men.

Wenn ich allerdings daran denke, wie es bei meinen beiden alleinstehende Tanten war (Schwestern meines Vaters) – da hat sich ganz selbstverstĂ€ndlich mein Vater gekĂŒmmert als es um Umzug ins Heim, Finanzielles und Verwaltungssachen etc. ging. Allerdings ist mein Vater auch einiges jĂŒnger als meine Tanten. Meinen Bruder und mich trennen nur 3,5 Jahre….

WohnungshÀlfte

Last but not least kann nun auch die Überschreibung der HĂ€lfte unserer Eigentumswohnung an meinen Mann erfolgen, denn zum Zeitpunkt des Kaufes war ausschließlich ich die KĂ€uferin = EigentĂŒmerin. Seit dem hat sich Schatz durch kontinuierliche Zahlungen sozusagen „eingekauft“ und wird nun also offiziell MiteigentĂŒmer und demzufolge ebenfalls im Grundbuch eingetragen.

Fazit

Ihr seht, da ist echt viel zu bedenken und zu berĂŒcksichtigen.
Unser Notar kennt sich mit dem ganzen Thema sehr gut aus, da er selbst einschlĂ€gige Erfahrungen sammelte mit seinem behinderten Bruder. Wir fĂŒhlen uns von ihm sehr gut beraten, menschlich und fachlich.

So sind wir also nach ersten GesprĂ€chen mit dem Notar mit der Sichtung der erstellten Dokumente beschĂ€ftigt und der KlĂ€rung offener Fragen, auch wie wir selbst mit den o.g. Punkten umgehen wollen. Man kommt an Fragestellungen vorbei, ĂŒber die man tiefer und grĂŒndlich nachdenken sollte.