Twitter-Nutzer aufgepasst: Wer in einem Tweet auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann sich dafĂŒr eine teure Abmahnung oder einstweilige VerfĂŒgung einfangen. Das geht aus einer aktuellen Gerichtsentscheidung hervor.(Quelle: computerbetrug.de)
... MehrDu fĂŒhrst ein Tagebuch: UnregelmĂ€Ăig. Seit neuestem auch dieses hier: Mein Buch fĂŒr das LebenDu kochst gerne: Eigentlich nicht.Du treibst regelmĂ€Ăig Sport: Ja. 2*/Woche gehe ich reiten. Im Sommer auĂerdem
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